Mitgliedschaft
Mitgliedsbeiträge
Beitragssatzung – beschlossen zur Mitgliederversammlung am 24.3.2012
Gültig ab 1.1.2013
Der jährliche Beitrag beläuft sich auf:
| bis 2012 | ab 2013 | |
| Normalbeitrag: | 30 Euro | 40 Euro |
| Beitrag, ermäßigt: | 15 Euro | 25 Euro |
|
Beitrag für Ehepaare: (Bezug der „Berichte der Naturforschenden Gesellschaft“ in einem Exemplar) |
35 Euro | 45 Euro |
| Beitrag für Ehepaare, beide Partner ermäßigungsberechtigt: | 20 Euro | 30 Euro |
| Mitgliedschaft von Firmen und Einrichtungen: | 70 Euro | 100 Euro |
| Mitglieder auf Lebenszeit* | - |
800 Euro bzw. 900 Euro |
* Neue Kategorie nach neuer Satzung (20–facher Jahresbeitrag für Vollzahler bzw. Ehepaar)
Ermäßigter Beitragssatz – Handhabung
Ein ermäßigter Beitragssatz wird auf Antrag gewährt, wenn ein Mitglied zu niedrige Einkünfte für eine Vollzahlung hat.
In einem formlosen Antrag (z. B. dieses Dokument) erklärt das Mitglied, dass seine Einkünfte nur eine ermäßigte Beitragszahlung zulassen.
Die Ermäßigungsberechtigung wird ohne weitere Kontrolle für drei Beitragsjahre gewährt und ist dann erneut zu beantragen.
Bei Mitgliedern über 65 Jahren wird die Ermäßigungsberechtigung zeitlich nicht befristet.
Bankverbindung
| BLZ: | 85050100 |
| Kreditinstitut: | Sparkasse Oberlausitz–Niederschlesien |
| Konto-Nr.: | 29734 |
Beitrittserklärung
erfolgt als PDF-Datei (nur zum Ausdrucken)
